Etwas Wellness im Leben tut gut. Dafür muss man keinen Urlaub in einem teuren Wellnessresort auf den Malediven machen – Wellness für die eigenen vier Wände ist längst sehr beliebt in Deutschland.
Ob im Haus oder in einem schönen Garten – Wellnesselemente wie ein Whirlpool oder eine Sauna können das Leben schöner und besser machen. Dass Saunieren gesund ist, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Bleibt die Frage, was Sie beachten müssen, wenn Sie sich eine eigene Sauna anschaffen möchten.
Baugenehmigung für die Außensauna – was beachten?
Wenn Sie über eine eigene Sauna nachdenken, stellt sich immer als Erstes die Frage, ob es eine Sauna im Innenbereich oder eine Außensauna sein soll. Für eine Sauna im Innenbereich brauchen Sie in der Regel keine Baugenehmigung.
Wichtig: Sie sollten vor der Planung der Sauna mit Ihrem Bezirksschornsteinfeger sprechen. Denn wenn Sie einen Holzofen verbauen möchten, muss der Bezirksschornsteinfeger diesen beim Einbau abnehmen und danach regelmäßig kontrollieren.
Anders sieht das aus, wenn Sie sich eine Gartensauna anschaffen möchten. Denn sobald Sie im Außenbereich ein neues Gebäude errichten möchten, müssen Sie zuerst einmal die geltenden Abstandsregeln beachten.
Das Problem dabei: Baurecht ist immer Landesrecht. Das bedeutet, dass jedes Bundesland sein eigens Baugesetzbuch hat. Hinzu kommt, dass jede Gemeinde das Recht hat, durch eigene Satzungen für das eigene Stadtgebiet zusätzliche Regelungen aufzustellen.
Grundsätzlich gilt, dass Sie bei einer neuen Bebauung Ihres Grundstückes den Abstand zur Grenze des benachbarten Grundstücks von mindestens 3 Metern einhalten müssen. Wenn Ihre Sauna einen Holzofen haben soll, müssen zusätzlich mindestens 15 Meter Abstand zwischen dem Schornstein der Sauna und den nächsten Gebäuden Ihrer Nachbarn liegen.
Falls Sie einen dieser Abstände nicht einhalten können, müssen Sie frühzeitig mit Ihren Nachbarn sprechen und sich eine entsprechende Genehmigung von ihnen erteilen lassen. Diese muss dann im Grundbuch hinterlegt werden.
Wichtig ist dabei allerdings auch zu beachten, dass jede Gemeinde in der örtlichen Bebauungssatzung noch andere Werte für die Grenzbebauung festlegen darf. Hier sollten Sie sich auf jeden Fall vor der Planung Ihrer Gartensauna mit der zuständigen Baubehörde in Verbindung setzen, um die aktuell geltenden Regelungen zur Grenzbebauung zu erfragen.
Gut zu wissen
Sie möchten direkt das Rundumpaket für Ihre Sauna und wollen deshalb eine Dusche oder eine Badewanne in das Haus im Garten mit einbauen? Dann benötigen Sie auf jeden Fall eine Wasserleitung vom Haus in die Sauna. Wenn dann auch noch Licht – also ein Elektroanschluss – in dem Saunahaus vorhanden sein soll, brauchen Sie auch noch entsprechende Anschlüsse im Garten.
Beides sollte unbedingt vom Fachmann verlegt werden und ist in der Regel ebenfalls bewilligungspflichtig. Sprechen Sie daher auf jeden Fall schon zum Beginn der Planungen Ihrer Gartensauna mit den zuständigen Mitarbeitern Ihres Bauamtes vor Ort.
Bleibt die Frage, ob Sie generell für den Bau Ihrer Sauna eine Baugenehmigung brauchen. Auch hier ist die Antwort leider nicht ganz so einfach. Denn das ist abhängig von der Größe Ihrer geplanten Sauna und natürlich von dem Bundesland, in dem Sie leben.
Wie groß darf die Gartensauna sein?
Tatsächlich ist die Größe exakt der Punkt, auf den es in den meisten Bundesländern ankommt. Dabei wird die Frage, ob Sie für eine Gartensauna eine Baugenehmigung benötigen, genauso behandelt wie die Frage, ob eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus erforderlich ist.
Bei beiden handelt es sich um sogenannten umbauten Raum. Hier gelten für jedes Bundesland ganz eigene rechtliche Regelungen. Das Problem dabei: In manchen Bundesländern werden die Grenzen anhand von Quadratmeterzahlen gezogen – in anderen werden die Kubikmeter des umbauten Raums herangezogen. Allein aus diesem Grund sollten Sie auf jeden Fall mit dem für Sie zuständigen Bauamt Kontakt aufnehmen, wenn Sie planen, eine Gartensauna zu bauen.
Nice to know
Bei manchen hält sich hartnäckig das Gerücht, dass eine Fasssauna immer genehmigungsfrei wäre. Das ist aber nicht der Fall. Auch hier gelten die gleichen Grenzen wie für eine Gartensauna. Ein anderer häufig gehörter Irrglaube ist der, dass Sie ein Gartenhaus oder gar einen Geräteschuppen einfach in eine Gartensauna umbauen könnten. Auch das stimmt so nicht.
Denn es findet auf jeden Fall eine Umwidmung statt. Eine Sauna ist immer ein Aufenthaltsbereich – ein Gerätehaus nicht. Deshalb gelten für diese beiden Gebäudearten unterschiedliche Regelungen. Bevor Sie also ein Gartenhaus oder ein Gerätehaus, für das Sie eine Baugenehmigung erhalten haben oder das nicht genehmigungspflichtig gewesen ist, in eine Gartensauna umbauen lassen können, muss erst das Ok von der örtlichen Baubehörde gegeben werden.
Wir haben hier einmal zwei Beispiele bei komplett unterschiedlichen Voraussetzungen für die Genehmigungsfreiheit von umbautem Raum zum Aufenthaltszweck (also für ein Gartenhaus oder eine Gartensauna) für Sie gefunden.
In Nordrhein-Westfalen ist eine Gartensauna bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern nicht genehmigungspflichtig. In diese Größe fließen natürlich auch Dinge wie der Vorraum, eventuell vorhandene Dusche, Badewanne und Überdachung vor dem Haus mit ein.
In Mecklenburg-Vorpommern hingegen brauchen Sie schon eine Baugenehmigung, wenn Ihre Gartensauna mehr als 10 Kubikmeter Rauminhalt haben soll.
Allein diese beiden Beispiele zeigen bereits, wie unterschiedlich die Regelungen diesbezüglich in den einzelnen Bundesländern sind.
Muss der Saunaofen extra genehmigt werden?
Wenn Sie einen Holzofen nutzen möchten, brauchen Sie für die Inbetriebnahme eine Abnahme durch Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger. Da es sich hierbei um eine Feuerstätte handelt, muss diese entsprechend der Feuerstätten Verordnung regelmäßig vom Schornsteinfeger kontrolliert werden.
Anders sieht das bei einem elektronischen Saunaofen aus. Hier brauchen Sie einen Starkstromanschluss in der Sauna – aber keine Genehmigung für den Ofen an sich. Die Verlegung des Starkstroms und den Anschluss des Ofens sollten Sie allerdings auf jeden Fall Fachleuten überlassen.
Wie erhalte ich die Genehmigungen?
Die Baugenehmigung für die Gartensauna erhalten Sie, indem Sie einen entsprechenden Bauantrag bei der für Sie zuständigen Baubehörde einreichen. Wenn es leichter und schneller gehen soll, rufen Sie einfach in der Baubehörde an und schildern Sie kurz Ihr Vorhaben. Meistens können Ihnen die Mitarbeiter/innen vor Ort schon nach einem ersten Telefonat eine kurze Einschätzung geben, ob es sich lohnt, einen Antrag zu stellen oder nicht.
Die Abnahme der Feuerstätte bzw. des Holzofens und damit die Erlaubnis der Inbetriebnahme erhalten Sie von Ihrem örtlich zuständigen Schornsteinfeger.
Fazit
Wenn Sie eine Gartensauna bauen möchten, gibt es eine Reihe von Dingen zu beachten. Vom Fundament für die Sauna über mögliche Wasser- und Stromanschlüsse sowie die erforderliche Feuerstelle bis hin zu der Frage, ob eine Baugenehmigung für Ihre Sauna notwendig ist, sollten Sie sich grundsätzlich von den Experten in den jeweiligen Fachbereichen beraten lassen.